Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma brg büro reform GmbH & Co. KG
1. Geltung:
Dem Verkauf unserer Ware und unserer sonstigen Leistungen liegen ausschließlich nachstehende Verkaufsbedingungen zugrunde, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von dem Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärungen von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Angebot:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als unverbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 5 Arbeitstagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Preis:
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer einschließlich unserer Standardverpackung. Ist eine frachtfreie Warenlieferung zugesagt, gilt dies frachtfrei an die Empfangsstation des Abnehmers, ausschließlich Rollgeld. Mehrkosten aufgrund einer vom Abnehmer gewünschten besonderen Versandart (z.B. Expressgut, Eilgut, Luftfracht) gehen zu dessen Lasten.
4. Versand und Gefahrenübergang:
Der Versand erfolgt stets auf die Gefahr und, falls nichts anderes vereinbart worden ist, auf Kosten des Kunden. Mit der Auslieferung der Ware an das Beförderungsunternehmen, spätestens mit Verlassen unseres Lagers, bei Streckengeschäften des Lagers unseres Vorlieferanten, geht die Gefahr, auch bei Franko-, Fob- oder CIF-Geschäften, auf den Besteller über.
5. Lieferung:
Die in unseren Verkaufsformularen genannten Liefertermine bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir uns bemühen werden. Bei Nichteinhaltung einer darüber hinaus ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist unser Lager oder vereinbarungsgemäß das unseres Vorlieferanten verlassen hat. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff- und Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Lehnt der Kunde die Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab, sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, in Anrechnung auf einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, jedoch ohne dessen Nachweis, zum Ausgleich unserer Kosten einen Pauschalbetrag in Höhe von bis zu einem Viertel des Kaufpreises zu verlangen. Der Kunde hat das Recht, den Nachweis zu führen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
6. Zahlungen:
Alle Zahlungen erbitten wir an die brg büro reform GmbH & Co KG. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an. Zahlungen an unsere Außendienstmitarbeiter gelten nur bei Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht als Erfüllung. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Wir sind, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, ab Fälligkeit die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Frist zur Zahlung bzw. Sicherheitsleistung von den bestehenden Verträgen zurückzutreten. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückhaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der Kunde Kaufmann, bedarf der Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechtes unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.
7. Eigentumsrechte:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten gegenüber uns nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist ihm nicht gestattet; jede Eingriffe Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Kunde seine Vertragspflichten uns gegenüber nicht, sind wir nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Frist befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder von dem Vertrag zurückzutreten, der Kunde hat insoweit kein Recht zum Besitz
Der Kunde tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel an seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Kunden aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit einer anderen Sache diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Umfang des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware auf uns über. Übersteigt der Wert der uns übertragenen Sicherheiten unsere gesamten Forderungen gegen den Kunden um mehr als zehn von Hundert, sind wir auf Verlangen des Kunden jederzeit bereit, die Sicherungsrechte nach unserer Wahl insoweit an den Kunden zurückzuübertragen.
8. Software:
Wir räumen dem Kunden zur Nutzung erworbener Software das Recht ein, die Software auf einem Rechner ablaufen zu lassen und von der in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Zahl verschiedener Rechner gleichzeitig auf die Software über ein Kommunikationsnetzwerk zuzugreifen bzw. die Software auf eine in der Auftragsbestätigung bestimmte Zahl von Rechnern aufzuspielen. Die Einräumung weiterer Zugriffsrechte ist gegen Entgelt möglich. Der Kunde darf die Software an Dritte weder veräußern, noch verschenken oder verleihen, noch vermieten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen des Programms gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen. Urhebervermerke, Seriennummern oder sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen ebenfalls nicht entfernt oder verändert werden. Die Rechteeinräumung erfolgt aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der vollständigen Kaufpreiszahlung. Bis zu diesem Zeitpunkt willigen wir in die Nutzung der Software gemäß den vorstehenden Regelungen ein. Wir behalten uns auch das Eigentum an den Datenträgern bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug mit der Kaufpreisforderung, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Der Quellcode (Source Code) der Software ist nicht Teil der Vertragsgegenstände. Die Installation der Software, eine Einweisung und Schulung wird von uns nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Bei Sachmängeln gelten die unten genannten Gewährleistungsregelungen. Bei Rechtsmängeln leisten wir zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschaffen wir dem Besteller eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an der gelieferten Software. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer zumindest einen angemessenen Teil der Vergütung bezahlt hat.
9. Mahnkosten:
Wir sind berechtigt, für das zweite und jedes weitere Mahnschreiben in Folge des jeweiligen Zahlungsverzuges des Kunden eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2,50 € pro Mahnschreiben zu berechnen. Der Nachweis höherer Kosten für brg büro reform GmbH & Co KG sowie der Nachweis geringerer Aufwendungskosten bleiben dem Besteller unbenommen.
10. Auskünfte und Beratung:
Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten, sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Kunde wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. Das Nennen von Leasingraten verpflichtet uns nicht zum Abschluss eines Leasingvertrages. Mündliche Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11. Gewährleistung:
Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z. B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, schriftlich Anzeige zu machen. Auch Falsch- und Minderlieferungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, ein im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten von dem Kunden ersetzt verlangen. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe der Ziffer 11 und sind im Übrigen ausgeschlossen. Abweichend von § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängel ein Jahr ab Lieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die übrigen Verjährungsfristen des Kaufrechts bleiben unberührt. Die vorgenannten Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einen Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßig gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.
12. Haftung:
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschweigen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem ProdHaftG.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der jeweilige Versendungsort und, soweit gesetzlich zulässig, für unsere sonstigen Leistungen Osnabrück. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten des Bestellers ist Osnabrück. Osnabrück ist Gerichtstand, sofern der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das gleiche gilt, falls der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
14. Schlussbestimmung:
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Wir weisen darauf hin, dass wir Daten des Bestellers, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.