Wartungsvertragsbedingungen der Firma brg büro reform GmbH & Co. KG
1. Abrechnung
Der Betrag für die Mindestabnahme wird jeweils am Anfang einer laufenden Abrechnungsperiode zusammen mit den tatsächlich erstellten Kopien der vorangegangenen Abrechnungsperiode berechnet. Der Vertragspartner hat bis zum 3. Arbeitstag jeder Abrechnungsperiode den Zählerstand vom letzten Tage der vorangegangenen Abrechnungsperiode bekanntzugeben. Wird dieses versäumt, erfolgt eine Berechnung nach dem Durchschnitt der vergangenen Monate. In der darauffolgenden Abrechnungsperiode erfolgt unter Zugrundelegung der neuen Zählerstände eine genaue Abrechnung. Eine Abrechnungsperiode kann monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich sein.
2. Zahlung
Alle Rechnungen sind vom Rechnungsdatum an gerechnet, innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar. Ein Zahlungsverzug von mehr als 4 Wochen berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten.
3. Gesonderte Berechnung
Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung, Nichtbefolgung der Bedienungsanleitung, durch Einflüsse von außen oder durch Verwendung nicht zugelassener Verbrauchsmaterialien entstehen werden gesondert berechnet, nämlich Arbeitszeit, Wegezeit, Kilometer und Ersatzteile.
4. Wartungszeiten
Die Wartung erfolgt während der üblichen Geschäftszeit. (Montag – Donnerstag von 8:00 – 17:00 Uhr, Freitag von 8:00 – 13:00 Uhr).
5. Nebenabreden und Ergänzungen
Unter Einbeziehung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ergänzend zu diesen Wartungsbedingungen gelten, enthält der Wartungsvertrag die Gesamtheit der zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarungen. Andere Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden bestehen nicht. Vor Abschluss dieses Wartungsvertrages getroffene mündliche oder schriftliche Vereinbarungen oder Bedingungen sowie sonstige vorvertragliche Korrespondenz und Vorschläge werden durch diesen Wartungsvertrag abgelöst. Änderungen und Ergänzungen dieses Wartungsvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Abreden, durch die das Schriftformerfordernis abbedungen werden soll.
6. Preise
Bei einer Veränderung der Kostenlage behalten wir uns eine Veränderung der Preise nach billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB vor. Sind die Aufschläge per Anno höher als 7 Prozent, hat der Kunde das Recht zum Monatsende zu kündigen. brg darf seine Rechtsposition aus dem Wartungsvertrag an Dritte übertragen und hat den Kunden hierüber zu informieren. Dem Kunden steht in diesem Falle das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. brg behält sich vor, unter Beibehaltung seiner Rechtsposition aus dem Wartungsvertrag Subunternehmer mit der Durchführung von Leistungen nach dem Wartungsvertrag zu beauftragen. Versandkosten von Toner hat der Wartungsvertragsnehmer zu tragen.
7. Rücktrittsrecht
Sind wir durch Umstände höherer Gewalt, die uns oder unsere Lieferanten betreffen, nicht in der Lage, unsere Leistungen nach diesem Wartungsvertrag zu erbringen, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Wartungsvertrag zurückzutreten.
8. Verbrauchsmaterial
Verbrauchsmaterialien, wie Toner, Trommeln etc. gehen nach Beendigung des Wartungsvertrages in das Eigentum von brg über. Die Verbrauchsmaterialien dürfen nur für den Betrieb des umseitig genannten Gerätes verwendet werden, eine Überlassung an Dritte bedarf der Genehmigung der Firma brg. Übersteigt der Aufwand an Toner den normalen Bedarf, so sind wir zur Berechnung der zusätzlichen Verbrauchsmaterialien berechtigt. Liegt insbesondere der Verbrauch an Toner um mehr 30% über der Kalkulation auf Basis von 6 % Schwarzanteil und 20 % Farbe pro Kopie/Druck, so können die tatsächlich entstandenen Kosten nachberechnet werden.
9. Farbtreue und Toleranz
Farbtreue und Toleranzen werden nur im Rahmen der Herstellerangaben gewährleistet. Die Herstellerangaben werden dem Kunden auf Wunsch überlassen.
10. Schwachstromversicherung
Der Kunde ist verpflichtet, eine Schwachstromversicherung bezüglich der Vertragsgegenstände abzuschließen.
11. Standortveränderung
Standortveränderungen von Vertragsgegenständen sind durch uns zu genehmigen.